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DEÜblG 3In Kraft

ÜblG 3 – Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes

Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes

Ausfertigung: 1952-01-04BGBl I 1952, 1Original ansehen

ÜblG 3 – Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.01.1952. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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