Zurück zu Gesetzen
DEFestLSockelOWiZustVIn Kraft

FestLSockelOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels

Ausfertigung: 1982-01-14BGBl I 1982, 6Original ansehen

FestLSockelOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.01.1982. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt