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DEFestLSockelOWiZustVIn Kraft
FestLSockelOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Festlandsockels
FestLSockelOWiZustV – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.01.1982. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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