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DEHypBkGÄndG 5In Kraft
HypBkGÄndG 5 – Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes
Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes
HypBkGÄndG 5 – Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Hypothekenbankgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.01.1963. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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