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EÜG – Gesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse

Gesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse der Arbeitnehmer und Handelsvertreter sowie auf Beamtenverhältnisse

Ausfertigung: 1956-01-20BGBl I 1956, 13Original ansehen

EÜG – Gesetz über den Einfluß von Eignungsübungen der Streitkräfte auf Vertragsverhältnisse… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 20.01.1956. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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