BerHFV – Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe
Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe
BerHFV – Verordnung zur Verwendung von Formularen im Bereich der Beratungshilfe ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.01.2014. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3 — Zulässige Abweichungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erlaubt Änderungen an bestimmten Formularen für Beratungshilfe. Die Änderungen sind nur erlaubt, wenn sich Gesetze oder Geldbeträge ändern. Auch technische Anpassungen für digitale Formulare sind möglich, wenn der Inhalt gleich bleibt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden, Gerichte und Personen, die Formulare für Beratungshilfe erstellen oder nutzen.
Ein Beispiel
Wenn der Staat den Barbetrag für Beratungshilfe erhöht, darf das Formular angepasst werden, damit der neue Betrag eingetragen werden kann.
Begriffe
- Beratungshilfe:
- Hilfe für Menschen mit wenig Geld, um sich rechtlich beraten zu lassen.
- Barbeträge:
- Geldbeträge, die direkt in bar gezahlt oder erstattet werden können.
- strukturierter Datensatz:
- Daten in einer festen Ordnung, die Computer automatisch lesen und verarbeiten können.
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