BAFinBefugV – Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAFinBefugV – Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 13.12.2002. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1e
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt einer bestimmten Behörde, eigene Regeln zu machen. Diese Regeln betreffen Banken und Zahlungsdienste. Die Behörde muss dabei mit der Deutschen Bundesbank zusammenarbeiten und Bankenverbände anhören.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Deutsche Bundesbank, Bankenverbände sowie Unternehmen, die Zahlungsdienste anbieten.
Begriffe
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):
- Eine Behörde, die Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister in Deutschland überwacht.
- Rechtsverordnungen:
- Regeln, die von Behörden erlassen werden und wie Gesetze gelten, aber nicht vom Parlament beschlossen werden.
- Einvernehmen:
- Die BaFin muss sich mit der Deutschen Bundesbank abstimmen, bevor sie die Regeln erlässt.
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