Zurück zu Gesetzen
DEOldenbGIn Kraft

OldenbG – Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes

Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und des Landkreises Schaumburg-Lippe nach Artikel 29 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes

Ausfertigung: 1976-01-09BGBl I 1976, 45Original ansehen

OldenbG – Gesetz über die Regelung der Landeszugehörigkeit des Verwaltungsbezirks Oldenburg und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.01.1976. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt