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DEZDVGIn Kraft

ZDVG – Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

Ausfertigung: 1991-01-16BGBl I 1991, 47, 53Original ansehen

ZDVG – Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.01.1991. Der Text hat 25 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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