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DELuftFzgGIn Kraft

LuftFzgG – Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen

Ausfertigung: 1959-02-26BGBl I 1959, 57, 223Original ansehen

LuftFzgG – Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.02.1959. Der Text hat 112 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie ein besonderes Pfandrecht an einem Flugzeug eingetragen werden kann. Es wird festgelegt, bis zu welchem Geldbetrag das Flugzeug als Sicherheit dient. Der genaue Anspruch muss dabei nicht sofort feststehen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen oder Unternehmen, die ein Flugzeug besitzen oder finanzieren, sowie Gläubiger, die ein Pfandrecht daran haben wollen.

Ein Beispiel

Eine Bank leiht einer Fluggesellschaft Geld für ein neues Flugzeug. Sie trägt ein Pfandrecht ein, das bis zu 10 Millionen Euro gilt. Die genauen Forderungen (z. B. Raten oder Zinsen) werden später festgelegt.

Begriffe

Registerpfandrecht:
Ein Pfandrecht, das in ein offizielles Register eingetragen wird und das Flugzeug als Sicherheit für eine Forderung nutzt.
Höchstbetrag:
Der maximale Geldbetrag, für den das Flugzeug haften soll.
Feststellung der Forderung vorbehalten:
Die genaue Höhe der Forderung muss noch nicht sofort festgelegt werden, sondern kann später bestimmt werden.
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