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DEPfandLVIn Kraft
PfandLV – Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher
Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher
PfandLV – Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.02.1961. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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