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DEPlanzV 90In Kraft
PlanzV 90 – Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
PlanzV 90 – Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.1990. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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