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DEAuslWBGDV 11In Kraft

AuslWBGDV 11 – Elfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Dritte Verlängerung der Anmeldefrist)

Elfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Dritte Verlängerung der Anmeldefrist)

Ausfertigung: 1956-02-11BGBl I 1956, 72Original ansehen

AuslWBGDV 11 – Elfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Dritte… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.02.1956. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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