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FlaggRG – Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe

Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe

Ausfertigung: 1951-02-08BGBl I 1951, 79Original ansehen

FlaggRG – Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.02.1951. Der Text hat 27 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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