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DENOOTSNetzVIn Kraft

NOOTSNetzV – Verordnung zur Bestimmung eines anderen Netzes des Bundes zum Datenaustausch über das nationale Once-only-technical-System im Anwendungsbereich des Onlinezugangsgesetzes

Verordnung zur Bestimmung eines anderen Netzes des Bundes zum Datenaustausch über das nationale Once-only-technical-System im Anwendungsbereich des Onlinezugangsgesetzes

Ausfertigung: 2025-12-29BGBl I 2026, Nr. 1Original ansehen

NOOTSNetzV – Verordnung zur Bestimmung eines anderen Netzes des Bundes zum Datenaustausch über das… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.12.2025. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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