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DEBPräsKldgBAG/BSGAnOIn Kraft

BPräsKldgBAG/BSGAnO – Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht

Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei dem Bundessozialgericht

Ausfertigung: 1954-05-07BGBl I 1954, 119Original ansehen

BPräsKldgBAG/BSGAnO – Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesarbeitsgericht und bei… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.05.1954. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 3

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel erlaubt dem Arbeitsminister, genaue Regeln zur Amtstracht (z. B. Roben) für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht festzulegen. Wenn es um das Bundesarbeitsgericht geht, muss der Arbeitsminister sich mit dem Justizminister abstimmen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft den Bundesminister für Arbeit, den Bundesminister der Justiz sowie Richterinnen und Richter am Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht.

Ein Beispiel

Der Arbeitsminister kann bestimmen, wie die Roben der Richter am Bundesarbeitsgericht aussehen sollen. Dafür muss er sich aber mit dem Justizminister einigen.

Begriffe

ermächtigt:
Das bedeutet, dass jemand die offizielle Erlaubnis bekommt, etwas zu tun.
Ausführungsbestimmungen:
Das sind genaue Regeln, die erklären, wie ein Gesetz oder eine Anordnung umgesetzt werden soll.
Einvernehmen:
Das heißt, dass zwei oder mehr Personen sich einigen oder zustimmen müssen.
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