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DEWZG§35CHNBek 1979In Kraft

WZG§35CHNBek 1979 – Bekanntmachung gemäß § 35 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung gemäß § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1979-01-19BGBl I 1979, 119Original ansehen

WZG§35CHNBek 1979 – Bekanntmachung gemäß § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.01.1979. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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