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PodAPrV – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen

Ausfertigung: 2001-12-18BGBl I 2002, 12Original ansehen

PodAPrV – Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.12.2001. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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