Zurück zu Gesetzen
DEFeinGehGIn Kraft

FeinGehG – Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren

Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren

Ausfertigung: 1884-07-16RGBl 1884, 120Original ansehen

FeinGehG – Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.07.1884. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt