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DEMittelweserGIn Kraft

MittelweserG – Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser

Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser

Ausfertigung: 1936-03-08RGBl I 1936, 149Original ansehen

MittelweserG – Gesetz über den Grunderwerb für die Kanalisierung der Mittelweser ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.03.1936. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 9

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Entschädigung für Land berechnet wird, das für den Bau der Mittelweser-Kanalisierung enteignet wird. Die Behörde nutzt einen Plan, um die Höhe der Entschädigung festzulegen. Sie kann zusätzlich Geld als Entschädigung geben.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Grundstückseigentümer, deren Land für den Bau der Mittelweser-Kanalisierung enteignet wird.

Ein Beispiel

Ein Bauer besitzt ein Feld, das für den Kanalbau benötigt wird. Die Behörde prüft, wie viel das Feld wert ist, und entscheidet, wie viel Geld der Bauer dafür bekommt. Vielleicht gibt es noch extra Geld für besondere Nachteile.

Begriffe

Enteignungsbehörde:
Eine staatliche Stelle, die entscheidet, wie viel Entschädigung jemand für enteignetes Land bekommt.
Landentschädigungsplan:
Ein Dokument, das zeigt, wie viel Geld für enteignetes Land gezahlt wird.
Enteignungsentschädigung:
Geld, das jemand bekommt, wenn der Staat sein Land für ein öffentliches Projekt nimmt.
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