SpielUBeschV – Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung
Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung
SpielUBeschV – Verordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.02.1962. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 5
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt: Wenn das Bundeskriminalamt entscheidet, dass ein Spiel keine Gefahr ist, wird das offiziell bekannt gemacht. Das Gleiche passiert, wenn eine solche Erlaubnis zurückgenommen, beendet oder nicht verlängert wird.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller, Veranstalter und Behörden, die mit bestimmten Spielen zu tun haben.
Ein Beispiel
Ein Unternehmen entwickelt ein neues Glücksspiel. Das Bundeskriminalamt prüft es und sagt: ‚Das ist in Ordnung.‘ Dann steht das später im Gemeinsamen Ministerialblatt. Wenn die Erlaubnis später doch endet, wird das auch dort veröffentlicht.
Begriffe
- Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Eine offizielle Bestätigung, dass ein Spiel keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt.
- Gemeinsames Ministerialblatt:
- Ein amtliches Blatt, in dem deutsche Behörden wichtige Entscheidungen und Bekanntmachungen veröffentlichen.
- widerrufen:
- Eine Erlaubnis wird offiziell zurückgenommen, weil sie nicht mehr gelten soll.
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