Zurück zu Gesetzen
DEWoEigGIn Kraft

WoEigG – Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

Ausfertigung: 1951-03-15BGBl I 1951, 175, 209Original ansehen

WoEigG – Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.03.1951. Der Text hat 52 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt