AuslWBEntschG – Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
AuslWBEntschG – Gesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.03.1960. Der Text hat 23 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 10 — Eintragung von Entschädigungsansprüchen in die Schuldbücher
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wie Ansprüche auf Entschädigung für bestimmte alte Schuldtitel (Auslandsbonds) behandelt werden. Wenn der Bund oder ein Bundesland Geld schuldet, kann der Anspruch in ein Schuldbuch eingetragen werden. Das passiert, wenn statt neuer Schuldscheine ein Umtausch angeboten wird.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Personen oder Einrichtungen, die Ansprüche auf Entschädigung für Auslandsbonds gegen den Bund oder ein Bundesland haben.
Ein Beispiel
Jemand besitzt alte deutsche Staatsanleihen aus dem Ausland und hat Anspruch auf Entschädigung. Statt einen neuen Schuldschein zu bekommen, wird der Anspruch in das Bundesschuldbuch eingetragen.
Begriffe
- Entschädigungsansprüche:
- Recht auf Geld oder Ersatz, weil jemandem etwas zusteht, z. B. wegen alter Schuldtitel.
- Schuldbuchforderungen:
- Geldforderungen, die in ein offizielles Schuldbuch eingetragen sind, statt als Papier-Urkunde zu existieren.
- Bundesschuldbuch:
- Ein Verzeichnis, in dem Schulden des Bundes eingetragen werden, um sie zu verwalten.
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