TierZG 2019 – Tierzuchtgesetz
Tierzuchtgesetz
TierZG 2019 – Tierzuchtgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.01.2019. Der Text hat 30 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 27 — Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Bestimmte Zuchtverbände und Zuchtfirmen dürfen festlegen, zu welchem Preis Tiere weiterverkauft werden müssen. Diese Regel gilt nur für Tiere, die für die Zucht in mehreren Schritten gedacht sind. Normalerweise ist so eine Preisbindung verboten.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft anerkannte Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Käufer von Zuchttieren, die diese Tiere weiterverkaufen wollen.
Ein Beispiel
Ein Zuchtverband verkauft Zuchthühner an einen Bauern. Der Verband schreibt vor, dass der Bauer die Hühner nur zu einem festen Preis weiterverkaufen darf. Der Bauer muss diese Regel auch an seine eigenen Käufer weitergeben.
Begriffe
- Zuchtverband:
- Eine Organisation, die sich um die Zucht von Tieren kümmert und offiziell anerkannt ist.
- Preisbindungsverbot:
- Ein Gesetz, das normalerweise verbietet, dass Verkäufer festlegen, zu welchem Preis ihre Waren weiterverkauft werden müssen.
- mehrstufiges Zuchtverfahren:
- Ein Zuchtprozess, bei dem Tiere in mehreren Schritten gezüchtet werden, zum Beispiel von Großeltern- über Elterntiere bis zu den Nachkommen.
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