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GrAbfertCESVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr

Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr

Ausfertigung: 1996-01-10BGBl II 1996, 18Original ansehen

GrAbfertCESVtrG – Gesetz zu dem Vertrag vom 19. Mai 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.01.1996. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel erlaubt bestimmten Ministerien, eigene Regeln zu machen. Diese Regeln sollen helfen, den Vertrag mit Tschechien umzusetzen. Es geht um Grenzkontrollen an Bahnhöfen, Straßen und auf Schiffen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Bundesministerien für Inneres, Bau und Heimat sowie Finanzen in Deutschland.

Ein Beispiel

Ein neuer Grenzübergang zwischen Deutschland und Tschechien wird gebaut. Die Ministerien können selbst festlegen, wie die Kontrollen dort ablaufen sollen, ohne den Bundesrat zu fragen.

Begriffe

Rechtsverordnungen:
Das sind offizielle Regeln, die von Behörden erlassen werden, um Gesetze genauer zu erklären oder umzusetzen.
Geschäftsbereich:
Das ist der Aufgabenbereich, für den ein Ministerium zuständig ist.
Grenzabfertigung:
Das sind die Kontrollen, die an der Grenze durchgeführt werden, zum Beispiel von Polizei oder Zoll.
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