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DEÜblG 4In Kraft

ÜblG 4 – Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern

Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern

Ausfertigung: 1955-04-27BGBl I 1955, 189Original ansehen

ÜblG 4 – Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.04.1955. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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