Zurück zu Gesetzen
DEJAbschlVUVIn Kraft

JAbschlVUV – Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen

Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen

Ausfertigung: 1968-02-27BGBl I 1968, 193Original ansehen

JAbschlVUV – Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.02.1968. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt