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DERechKredVIn Kraft

RechKredV – Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute

Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute

Ausfertigung: 1992-02-10BGBl I 1992, 203Original ansehen

RechKredV – Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.02.1992. Der Text hat 44 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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