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DERechKredVIn Kraft
RechKredV – Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
RechKredV – Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.02.1992. Der Text hat 44 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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