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DEBesVNG 1In Kraft

BesVNG 1 – Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Ausfertigung: 1971-03-18BGBl I 1971, 208Original ansehen

BesVNG 1 – Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.03.1971. Der Text hat 44 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 17

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf ändert die Höhe der Rente für bestimmte ehemalige Beamte. Statt der alten Gehalts- und Ortszuschlagssätze gelten ab jetzt neue Sätze aus zwei Anlagen des Gesetzes. Es werden auch zwei andere Paragrafen aus demselben Gesetz angewendet.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft ehemalige Beamte, die jetzt eine Pension (Versorgungsbezüge) erhalten und deren Rente nach den alten Besoldungsordnungen A oder B und einem Ortszuschlag berechnet wurde.

Ein Beispiel

Ein pensionierter Lehrer, der früher nach Besoldungsordnung A bezahlt wurde, bekommt ab jetzt sein Grundgehalt und den Ortszuschlag nach den neuen Sätzen aus dem Gesetz.

Begriffe

Versorgungsempfänger:
Personen, die eine Pension (Rente) vom Staat bekommen, weil sie früher Beamte waren.
Besoldungsordnungen A oder B:
Tabellen, nach denen Beamte ihr Gehalt bekommen. A gilt meist für normale Beamte, B für höhere Positionen.
Ortszuschlag:
Ein zusätzlicher Geldbetrag, den Beamte früher je nach Wohnort bekommen haben.
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