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DEOWiG§124VIn Kraft
OWiG§124V – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§124V – Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.01.1975. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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