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EheschlRWirkgG – Gesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung

Gesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung

Ausfertigung: 1951-03-29BGBl I 1951, 215Original ansehen

EheschlRWirkgG – Gesetz über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.03.1951. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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