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DEWaStrÜbgVtrGNtragIn Kraft

WaStrÜbgVtrGNtrag – Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

Ausfertigung: 1922-02-18RGBl I 1922, 222Original ansehen

WaStrÜbgVtrGNtrag – Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.02.1922. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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