AEG – Allgemeines Eisenbahngesetz
Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG – Allgemeines Eisenbahngesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.03.1951. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6c — Ausgleichspflichtiger
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wer die Kosten für bestimmte Hilfen im Eisenbahnverkehr übernimmt. Wenn Bahnen zum Beispiel günstige Tickets anbieten müssen, zahlt meist das Bundesland, in dem die Bahn fährt. Bei einigen Hilfen zahlt aber der Bund. Fährt die Bahn durch mehrere Bundesländer, wird die Hilfe nach den Leistungen in jedem Land aufgeteilt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Bundesländer, den Bund und Eisenbahnunternehmen, die bestimmte Leistungen erbringen oder Ausgleichszahlungen erhalten.
Ein Beispiel
Eine Regionalbahn fährt durch zwei Bundesländer und bietet ermäßigte Tickets für Schüler an. Das eine Land zahlt dann für die Strecke in seinem Gebiet, das andere Land für die Strecke in seinem Gebiet.
Begriffe
- Ausgleich:
- Hier: Geld, das gezahlt wird, um Kosten oder Nachteile auszugleichen.
- Verkehr betreiben:
- Hier: Eine Bahnlinie oder einen Zugdienst anbieten und durchführen.
- Leistungen:
- Hier: Die Fahrten oder Dienste, die eine Bahn erbringt, zum Beispiel Zugfahrten auf einer bestimmten Strecke.
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