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DEBEGDV 6In Kraft

BEGDV 6 – Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigung: 1967-02-23BGBl I 1967, 233Original ansehen

BEGDV 6 – Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 23.02.1967. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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