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DESpurVerkErprGIn Kraft
SpurVerkErprG – Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
SpurVerkErprG – Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 29.01.1976. Der Text hat 18 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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