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DEBUrlVIn Kraft
BUrlV – Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes
Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes
BUrlV – Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten und Richterinnen und Richter… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.08.1954. Der Text hat 16 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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