ZPOEG – Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG – Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.01.1877. Der Text hat 43 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 28
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, wann ein Mahnverfahren für bestimmte Kredit-Verträge nicht erlaubt ist. Es geht um Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern, bei denen der Zinssatz sehr hoch ist. Dann muss der Gläubiger anders vorgehen, um sein Geld zu bekommen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen, die von Verbrauchern Geld aus Kredit-Verträgen fordern, sowie Verbraucher, die solche Verträge abgeschlossen haben.
Ein Beispiel
Ein Händler verkauft eine Waschmaschine auf Raten. Der Zinssatz liegt 15 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Händler darf kein Mahnverfahren einleiten, wenn der Kunde nicht zahlt.
Begriffe
- Mahnverfahren:
- Ein einfaches gerichtliches Verfahren, um schnell einen Zahlungsbefehl gegen jemanden zu erwirken, der Geld schuldet.
- effektiver Jahreszins:
- Der Zinssatz, der alle Kosten eines Kredits pro Jahr umfasst, nicht nur die reinen Zinsen.
- Basiszinssatz:
- Ein vom Staat festgelegter Zinssatz, der als Grundlage für andere Zinsen dient und sich ändern kann.
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