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KoStrukStatG – Gesetz über Kostenstrukturstatistik

Gesetz über Kostenstrukturstatistik

Ausfertigung: 1959-05-12BGBl I 1959, 245Original ansehen

KoStrukStatG – Gesetz über Kostenstrukturstatistik ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 12.05.1959. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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