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DEAUG§1Abs2Bek 18In Kraft

AUG§1Abs2Bek 18 – Achtzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Achtzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigung: 1994-12-08BGBl I 1995, 25Original ansehen

AUG§1Abs2Bek 18 – Achtzehnte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 08.12.1994. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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