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DEHeilprGDV 1In Kraft

HeilprGDV 1 – Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Ausfertigung: 1939-02-18RGBl I 1939, 259Original ansehen

HeilprGDV 1 – Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.02.1939. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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