BKMZustAnO – Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
BKMZustAnO – Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten der Beauftragten der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.01.2022. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4 — Befugnisse nach dem Bundesdisziplinargesetz
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf überträgt bestimmten Behördenleiterinnen und -leitern besondere Rechte im Umgang mit Beamtinnen und Beamten. Sie dürfen das Gehalt kürzen, Disziplinarklagen einreichen und Maßnahmen gegen pensionierte Beamtinnen und Beamte ergreifen. Diese Rechte gelten nur für ihren eigenen Arbeitsbereich.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behördenleiterinnen und -leiter im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie Beamtinnen und Beamte, die dort arbeiten oder im Ruhestand sind.
Ein Beispiel
Eine Behördenleiterin darf das Gehalt einer Beamtin kürzen, wenn diese gegen Dienstregeln verstoßen hat. Oder sie kann eine Disziplinarklage einreichen, wenn die Beamtin schwerwiegende Fehler gemacht hat.
Begriffe
- Dienstbezüge:
- Das ist das Gehalt, das Beamtinnen und Beamte für ihre Arbeit erhalten.
- Disziplinarklage:
- Eine offizielle Beschwerde gegen eine Beamtin oder einen Beamten, wenn diese oder dieser gegen Regeln verstoßen hat.
- Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte:
- Beamtinnen und Beamte, die nicht mehr arbeiten und eine Pension erhalten.
Diskussion
Wird geladen…
