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DEStVZOAusnV 15In Kraft
StVZOAusnV 15 – Fünfzehnte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Fünfzehnte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZOAusnV 15 – Fünfzehnte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.02.1967. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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