HAuslG – Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
HAuslG – Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.04.1951. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 13
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, dass heimatlose Ausländer in Deutschland bei bestimmten Vereinen die gleichen Rechte haben wie deutsche Staatsbürger. Sie dürfen sich für kulturelle, soziale oder ähnliche Ziele zusammenschließen. Aber sie dürfen keine politischen Vereine gründen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft heimatlose Ausländer, die in Deutschland leben.
Ein Beispiel
Ein heimatloser Ausländer möchte einen Verein gründen, der älteren Menschen im Stadtteil hilft. Das ist erlaubt, weil es ein sozialer Zweck ist. Einen Verein für eine politische Kampagne darf er aber nicht gründen.
Begriffe
- heimatlose Ausländer:
- Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben oder deren Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist und die in Deutschland leben.
- Vereinigungen:
- Gruppen oder Vereine, in denen sich Menschen für gemeinsame Ziele zusammenschließen.
- Gewerkschaften:
- Organisationen, die die Interessen von Arbeitnehmern vertreten, zum Beispiel für bessere Löhne oder Arbeitsbedingungen.
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