FahrpersStG – Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
FahrpersStG – Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.03.1971. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 6 — Allgemeine Verwaltungsvorschriften
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf erlaubt dem Verkehrsministerium, zusammen mit dem Arbeitsministerium und mit Zustimmung des Bundesrates Regeln aufzustellen. Diese Regeln sollen helfen, andere Vorschriften aus diesem Gesetz umzusetzen. Besonders geht es darum, wann jemand eine Verwarnung bekommt oder nicht, wenn er gegen bestimmte Regeln verstößt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden, die für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sind, sowie Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen oder Straßenbahnen, die gegen Vorschriften verstoßen könnten.
Ein Beispiel
Wenn ein Busfahrer zu lange ohne Pause fährt, könnte die Behörde entscheiden, ob er dafür eine Verwarnung statt einer Strafe bekommt.
Begriffe
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften:
- Regeln, die Behörden helfen, Gesetze einheitlich umzusetzen.
- Verwarnung:
- Eine milde Strafe, oft mit einer Geldzahlung, statt einer härteren Bestrafung.
- Ordnungswidrigkeit:
- Ein Verstoß gegen eine Regel, der nicht so schwer ist wie eine Straftat, aber trotzdem bestraft werden kann.
Diskussion
Wird geladen…
