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DEBEGDV 4In Kraft

BEGDV 4 – Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigung: 1957-03-15BGBl I 1957, 281Original ansehen

BEGDV 4 – Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.03.1957. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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