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DEBEGDV 4In Kraft
BEGDV 4 – Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
BEGDV 4 – Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.03.1957. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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