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VollstrAbkGBRAG – Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Ausfertigung: 1961-03-28BGBl I 1961, 301Original ansehen

VollstrAbkGBRAG – Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.03.1961. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 11

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieses Gesetz regelt, wie Urteile aus Zivil- und Handelssachen zwischen Deutschland und Großbritannien gegenseitig anerkannt und vollstreckt werden. Der Paragraf sagt, dass das Gesetz auch in Berlin gilt. Es verweist auf eine andere Vorschrift, die erklärt, wie Gesetze in Berlin übernommen werden.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Gerichte, Behörden und Personen in Deutschland und Berlin, die mit Urteilen aus Großbritannien zu tun haben.

Ein Beispiel

Ein Gericht in London verurteilt eine Person, in Deutschland Geld zu zahlen. Das Urteil kann in Berlin genauso vollstreckt werden wie im Rest von Deutschland.

Begriffe

Vollstreckung:
Wenn ein Gerichtsurteil umgesetzt wird, zum Beispiel durch Pfändung oder Zwang.
Zivil- und Handelssachen:
Rechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, nicht Strafsachen.
Drittes Überleitungsgesetz:
Ein älteres Gesetz, das regelt, wie Bundesgesetze nach dem Zweiten Weltkrieg in Berlin galten.
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