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DEVVGEGIn Kraft

VVGEG – Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz

Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz

Ausfertigung: 1908-05-30RGBl 1908, 305Original ansehen

VVGEG – Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 30.05.1908. Der Text hat 10 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 4 — Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, welche älteren Regeln für bestimmte Versicherungsverträge weiter gelten. Es geht um Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden. Für diese Verträge gelten teilweise andere Vorschriften als für neue Verträge.

Wen betrifft das?

Betroffen sind Personen mit alten Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden.

Ein Beispiel

Eine Person hat 2005 eine Lebensversicherung ohne Gewinnbeteiligung abgeschlossen. Für diesen Vertrag gelten nicht alle neuen Regeln, die seit 2008 für Lebensversicherungen gelten.

Begriffe

Altverträge:
Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden.
Überschussbeteiligung:
Ein Anteil am Gewinn der Versicherung, den Versicherte zusätzlich zu ihrer vereinbarten Leistung bekommen können.
Verteilungsgrundsätze:
Regeln, nach denen Gewinne der Versicherung an die Versicherten verteilt werden.
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