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DEPsychKVVerbGIn Kraft

PsychKVVerbG – Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker

Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker

Ausfertigung: 1986-02-26BGBl I 1986, 324Original ansehen

PsychKVVerbG – Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.02.1986. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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