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PsychKVVerbG – Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker
Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker
PsychKVVerbG – Gesetz zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 26.02.1986. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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