FinAusglG1970DV 2 – Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970
Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern im Ausgleichsjahr 1970
FinAusglG1970DV 2 – Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.04.1973. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 2 — Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 1970
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf legt für das Jahr 1970 fest, wie viel Geld einige Bundesländer an andere Bundesländer zahlen müssen. Einige Länder zahlen Geld, andere bekommen Geld. Die genauen Beträge sind aufgelistet.
Wen betrifft das?
Diese Regel betrifft die Bundesländer in Deutschland im Jahr 1970.
Ein Beispiel
Baden-Württemberg musste im Jahr 1970 zum Beispiel 314.427.000 DM an andere Bundesländer zahlen. Niedersachsen bekam im selben Jahr 407.306.000 DM von anderen Ländern.
Begriffe
- Ausgleichsbeiträge:
- Geld, das einige Bundesländer an andere zahlen müssen, um Unterschiede auszugleichen.
- Ausgleichszuweisungen:
- Geld, das einige Bundesländer von anderen bekommen, um finanzielle Unterschiede auszugleichen.
- Ausgleichsjahr:
- Das Jahr, für das die Zahlungen und Zuweisungen festgelegt werden, hier das Jahr 1970.
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