DiätenG – Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
DiätenG – Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.05.1968. Der Text hat 31 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 28
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, wann das Gesetz über die Bezahlung von Bundestagsabgeordneten gültig wird. Einige Teile des Gesetzes gelten sofort nach der Bekanntmachung. Der Rest gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 1968.
Wen betrifft das?
Diese Regel betrifft die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Verwaltung, die das Gesetz umsetzt.
Begriffe
- Verkündung des Gesetzes:
- Das ist der Zeitpunkt, an dem das Gesetz offiziell bekannt gemacht wird, zum Beispiel im Gesetzblatt.
- In Kraft treten:
- Das bedeutet, dass das Gesetz ab diesem Zeitpunkt gültig ist und angewendet werden muss.
- rückwirkend:
- Das Gesetz gilt nicht erst ab dem Tag, an dem es beschlossen wird, sondern schon ab einem früheren Zeitpunkt.
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