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MontanMitbestG – Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Ausfertigung: 1951-05-21BGBl I 1951, 347Original ansehen

MontanMitbestG – Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.05.1951. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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